Willkommen bei    IBUS

Institut für Ballistik und Schießtechnik

training consulting expertising

Assessor Heinrich M. Busch-Lipphaus

ö.b.u.v. Waffensachverständiger
Waffeningenieur
Kriminalphysiker    forensic physicist
staatliche Lehrbefähigung für Physik

 

 

von der Industrie und Handelskammer Nord Westfalen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für kulturhistorische Beurteilung von Waffen und Waffensammlungen
wissenschaftlicher Gutachter für forensische Physik und  forensische Ballistik
wissenschaftlich technischer Gutachter für Ballistik, Schußwaffen, Munition, explosionsgefährliche Stoffe und Sicherheit und Immissionsschutz im Schießwesen und von Schießanlagen seit 1982
 von der Akademie für Schießwesen AfS (temporäre Kooperation der Verbände DJV - DSB - BVS- DEVA) ausgebildeter Schießstandsachverständiger für die Sicherheit von nichtmilitärischen Schießständen
staatlich anerkannter Träger für Fachkundelehrgänge nach dem Sprengstoffgesetz seit 1985
Impressum      Titel

 

Gutachten und Planung von Schießstätten

  • Gutachten sicherheitstechnischer Abnahme von Schießstätten gemäß deutschen WaffG für bestehende und neu zu errichtende (sicherheitstechnische Regelüberprüfungen) Anlagen
  • Gutachten sicherheitstechnische Überprüfung von Schießstätten gemäß WaffG für bestehende und neu zu errichtende Schießstätten
  • Beratung bei der Vorbereitung zum Bau, Betrieb oder Umbau von Schießstätten jeder Art
  • Planungsgutachten
  • Protokollierte sicherheitstechnische Überprüfung
  • Beschußprüfungen und Materialprüfung

Falls Sie ein Gutachten in Händen halten, sollten Sie auf gewisse Qualitätsstandards achten. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sind gewissenhafte Gutachter. Ein gewissenhafter Sachverständiger unterfertigt sein Gutachten mit einem Hinweis auf seine Pflichten und seine Unparteilichkeit gemäß den Bestimmungen für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige. Daher ist diese Erklärung ein unverwechselbares Kriterium für Qualität und Objektivität.